Do der gelb fleck ist und mit dem
finger drawff dewt do ist mir we
Die weder datierte noch monogrammierte Zeichnung "Selbstbildnis, krank" gelangte als Teil des Nachlasses vom Bremer Senator und Mitbegründer des Kunstvereins Hieronymus Klugkist in den Bestand des Bremer Kupferstichkabinetts.
Im Vergleich zu anderen erhaltenen gezeichneten Selbstbildnissen verzichtete Dürer auf eine detaillierte Ausarbeitung. Er zeigt seinen Körper zart koloriert bis zum Ansatz der Oberschenkel. Die langen Haare fallen ihm über die Schultern. Nur mit einem Lendenschurz bekleidet, richtet er den Blick fest auf die Betrachter:innen, während er auf eine kreisförmig markierte Stelle seitlich am Bauch deutet. Diese Markierung erläuterte er durch eine Notiz, die er oben rechts auf das kleinformatige Blatt setzte: "Do der gelb fleck ist und mit dem finger drawff dewt do ist mir we".
Nachdem Moritz Thausing 1876 formulierte (vgl. Thausing 1876, S. 493), die Zeichnung hätte die Funktion gehabt, einem auswärtigen Arzt Symptome zu verbildlichen, um Hilfe einzufordern, wurde diese These in kunsthistorischen Katalogartikeln inflationär wiederholt. Auch spekulierten Forschende, ob die Zeichnung Beleg für eine Krankheit sein könnte, an der Dürer im Jahr 1528 plötzlich verstarb (vgl. Ausst.-Kat. Bremen 2012, S. 111). Die Zeichnung wurde zudem wiederholt mit Quellen aus dem schriftlichen Nachlass des Künstlers in Verbindung gebracht, in denen ein Unwohlsein oder eine Krankheit erwähnt ist. Je nach Deutungsansatz schwankte die Datierung zwischen 1506 bis 1528. Auch über die Erstellung des Selbstbildnisses aus dem Gedächtnis oder vor dem Spiegel wurde nachgedacht, da von der interpretierten Ausrichtung die Deutung des Organs abhängt. Zuweilen suchte man den Bezug zur mittelalterlichen Säftelehre (hierzu Ausst.-Kat. Bremen 2012, S. 115), bei der beispielsweise das Zeigen auf die Milz den Künstler als Melancholiker ausweisen würde (hierzu Fuchs 2020, S. 281).
Heute wird das Blatt - aufgrund des dargestellten Alters - um 1506/ 1507 datiert.
S. 7, Nr. 130
S. 37, Nr. 344
S. 103, Nr. 1000
S. 1758, 1519/2