Linien, die ein faltbares Diptychon andeuten
Die weder datierte noch monogrammierte, vom Künstler aquarellierte Federzeichnung gilt als frühester Beleg für einen Auftrag von Kaiserbildnissen, den der Nürnberger Rat, wohl anlässlich der Umgestaltung der Heiltumskammer, an Dürer vergab (vgl. Rupprich 1956, S. 247, Nr. 6). Diese befand sich im Schopperschen Haus am Nürnberger Hauptmarkt. In ihr wurden die Reichskleinodien für die jährlich stattfindende Präsentation vor dem Volk, der sogenannten Heiltumsweisung, aufbewahrt. Dürer malte posthume Bildnisse von Kaiser Karl dem Großen und Kaiser Sigismund (vgl. Nürnberg, Kunstsammlungen der Stadt, Inv.-Nr. Gm167 und Gm168), da Karl die Krone und Kleidung als erster getragen hat und Sigismund sie 1423 "auf ewige Zeiten" der freien Reichsstadt Nürnberg zur Aufbewahrung übergab (vgl. Best.-Kat. Nürnberg 1997, S. 205-206).
Ein geplanter physischer Zusammenhang der Gemälde wird bereits in der Bildskizze verdeutlicht, die einen mit Scharnieren versehenen Doppelrahmen zeigt (vgl. Best.-Kat. Nürnberg 1997, S. 206). Bei der Londoner Zeichnung handelt es sich allerdings insgesamt um eine frühe Skizze, die einen Einblick in die Ideenwelt Dürers nach der Auftragvergabe zulässt. Die finale Umsetzung der Gemälde unterscheidet sich stark von dem gezeichneten Entwurf.
Nr. 15
S. 10, Nr. 785
S. 60, Nr. 435
S. 104, Nr. 1008
unter Nr. 140
S. 570
S. 274, unter Nr. 74
S. 139, unter Kat.-Nr. 257
S. 1212, 1510/5
S. 306