Noch nicht als Selbstbildnis erkannt, wurde die Aktzeichnung Dürers erstmals von Joseph Heller in ein Werkverzeichnis aufgenommen (vgl. Heller Dürer 1827 I, S. 122, Nr. 9). Er selbst hatte die Zeichnung wohl im Zuge seines Wienbesuchs bei ihrem damaligen Besitzer Joseph Grünling gesehen. Mit Hellers Nachlass ging ein Verzeichnis von Grünlings Dürer-Zeichnungen (mit Korrekturen Grünlings in Rot) in den Bestand der Königlichen Bibliothek Bamberg über, das recht ausführlich beschreibt: "[...] Eine sehr fleißig gezeichnete Figur, Kniestück. Der Kopf und der Körper sind von ausnehmender Schönheit. Das ganze scheint ein Studium zu einer Geisselung Christi zu seyn. Der Kopf sieht nach rechts, und die Arme, von denen wenig sichtbar ist, sind nach rückwärts gewendet. Der ganze Umriß, ist von einem schwarzen Hintergrunde [...]" (vgl. Bamberg, Staatsbibliothek, JH.Msc.Art.40, 2r, Nr. 9). Während also beide Sammler das Motiv für eine Studie zu einer Geißelung Christi hielten, vermutete 1906 erstmals Rudolf Wustmann ein Selbstbildnis Dürers (Wustmann 1906, S. 11). Heute gilt die Zeichnung als Beleg für Dürers Aktstudien nach lebenden Modellen (vgl. Demele 2012, S. 181). Die über Jahrzehnte anhaltenden Spekulationen zur Datierung speisten sich nahezu ausschließlich aus "physiognomischen Vergleichen" (ebd, S. 29). Christine Demele schlussfolgerte aus der tiefgehenden Untersuchung des Werks im Zuge ihrer Dissertation, dass eine Entstehung um 1509 wahrscheinlich ist (ebd. S. 181).
S. 16, Nr. 156
S. 74
S. 688, 1503/18