Die Zeichnung einer zum Gebet niederknienden Frau nahm Friedrich Winkler 1927 in die von Friedrich Lippmann begründete Reihe "Zeichnungen von Albrecht Dürer in Nachbildungen" auf (vgl. Lippmann/ Winkler 1927 VI, S. 9, Nr. 603). Er beschrieb sie als "eine freie, eilige Nachzeichnung Dürers nach einem Gemälde" und machte darauf aufmerksam, dass sie identisch mit der 1827 in Joseph Hellers Werkverzeichnis gelisteten und damit einer 1802 durch Frauenholz veräußerten Federzeichnung ist. Die Nürnberger Kunsthandlung hatte im Jahr zuvor die Sammlung der Patrizierfamilie Praun nahezu geschlossen übernommen und über die nächsten Jahrzehnte versteigert. Zur Identifikation mit derjenigen aus den Katalognennungen trug wohl auch bei, dass sie dort mit dem Zeichen Hans Schäufeleins und als Rückseite einer Wappenzeichnung genannt ist (vgl. Rotterdam, Museum Boijmans van Beuningen, D I 135 recto (PK), vgl. Heller Dürer 1827 I, S. 86, Nr. 4; Aukt.-Kat. Johann Friedrich Frauenholz, Nürnberg, 1802S. 19, Nr. 198).
Während Tietzes das Zeichen Schäufeleins als nachgehenswürdig erachteten, ihre Ablehnung von Dürers Urheberschaft mit der Strichführung begründeten und die Zeichnung nach 1500 datierten, sah Erwin Panofsky in ihr eine Nachzeichnung nach einer etwa um 1493 angefertigten Zeichnung Dürers. Im Museum Boijmans van Beuningen, in dem sich die Zeichnung seit 1987 befindet, wird sie als Arbeit Dürers geführt.
S. 9, Nr. 603
S. 78, Nr. 709
S. 180, 1493/23