1520
Zwar gehört die aus der Sammlung von Ernst Georg Harzen stammende Zeichnung "Kopf eines schlafenden Kindes" bereits seit 1869 in den Bestand der Hamburger Kunsthalle, doch war sie zunächst unter "den anonymen Deutschen" eingeordnet (Lippmann/ Winkler 1929 VII, S. 19, Nr. 832). Friedrich Winkler war der erste Autor, der sie 1929 in ein Dürer-Verzeichnis aufnahm.
Vor dunklem Grund ist der Kinderkopf mit Schulteransatz mit schwarzer Kreide, schwarzen Deckfarben und Weißhöhungen modelliert. Wilhelm Koopmann - der auch schon Dürer als Urheber nannte - war der Auffassung, dass das Kind nach einer Leiche gezeichnet worden sein könnte (vgl. Koopmann 1891, S. 42). Tietzes meinten, dass der Hintergrund eine Ergänzung fremder Hand sei (vgl. Tietzes 1937 II, S. 137, Nr. 735). Während die Datierung "1520" als eigenhändig verstanden wird, handelt es sich bei dem Dürer-Monogramm um eine nachträgliche Ergänzung von fremder Hand (vgl. Strauss 1974 III, S. 1766, 1519/6). Eduard Flechsig stellte einen Zusammenhang zu dem schlafenden Christuskind aus Dürers 1519 datiertem Gemälde "Anna Selbdritt" her, das sich im Metropolitan Museum in New York befindet (Inv.-Nr. 14.40.633), doch bis heute gilt der genaue Entstehungszusammenhang der Zeichnung vor der niederländischen Reise als ungeklärt (vgl. Ausst.-Kat. Aachen 2021, S. 50).
S. 19, Nr. 832
S. 137, Nr. 735
S. 120, Nr. 1204
S. 255, 281, unter Kat.-Nr. 185 K
S. 1766, 1519/6
S. 139-140, unter Kat.-Nr. 144
S. 260, 287, unter Kat.-Nr. 185K
S. 152, Kat.-Nr. 296