Der Bamberger Sammler Joseph Heller konnte den von Hans Hoffmann nach Dürer gezeichneten Flügel einer Blauracke nachweislich von dem Frankfurter Kunsthändler Carl Wilhelm Silberberg erwerben, mit dem er seit 1819 in regem Briefkontakt stand (vgl. Bamberg, Staatsbibliothek, JH.Comm.lit.4 und 5). Fiktives Datum und falsches Monogramm verweisen auf Dürer als den geistigen Schöpfer der Bildidee, während keine Hinweise auf den eigentlichen Künstler oder die Entstehungszeit in die Darstellung integriert sind.
Auf eine Nachfrage Hellers, der die Zeichnung zunächst noch für das Original Dürers hielt (vgl. Wien, Albertina, Inv.-Nr. 4840), berichtete Silberberg am 06.01.1821: "Die Zeichnung von [Dürer], einen Flügel vorstellend […], habe ich noch, […]. Ich acquirierte sie a° 1797 von einem Freunde, der sie aus Holland mitbrachte, und dem ich 8 Karol. dafür zahlte. Sie ist auf Pergament, nachher aber auf holländ. Papier aufgezogen." Heller konnte ihm die Zeichnung für 66 Gulden abkaufen (vgl. Brief von Carl Wilhelm Silberberg an Joseph Heller (dat. 22.01.1822), SBB, JH.Comm.lit.5). Obwohl Heller spätestens 1827 von zwei Blaurackenflügeln wusste, dachte er zunächst noch, dass sein Exemplar das Dürer'sche Original sei, das aus der Sammlung der Nürnberger Patrizierfamilie Imhoff stammte (vgl. Heller Dürer 1827 II, S. 33, Nr. 78). Er strebte bereits damals einen Vergleich der beiden Zeichnungen an (vgl. Heller Dürer 1827 II, S. 118, Nr. 136).
Da die Zeichnung flächig in ein Passepartout montiert ist, sind etwaige sammlungshistorisch interessante Informationen der Rückseite nicht ohne Weiteres zugänglich. Unten mittig auf dem Passepartout ist der Prägestempel der Kunstsammlung der Staatsbibliothek Bamberg. Im sogenannten Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß, das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Bibliothek 1849/ 1850 beschreibt, ist das Blatt aufgelistet und ein Schätzwert von 200 Gulden notiert (vgl. Bamberg, Staatsbibliothek, Msc.Misc.177(2), 1av, Nr. 78).
S. 18, unter Nr. 527
S. 18, unter Nr. 104
S. 186, unter Nr. 33
S. 610, unter 1502/10
S. 248, Nr. 19