Mit dem 1. April 1941 wurden badische und elsässische Einrichtungen in der "Generalverwaltung der oberrheinischen Museen" zusammengeführt. Die Generalverwaltung war auch zuständig für die Begutachtung des im Elsass beschlagnahmten 'volks- und reichsfeindlichen Vermögens' (vgl. Findbuch 441-3 der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe).