Die Federzeichnung, die gerne als Entwurf für den Eckbeschlag eines Buchdeckels interpretiert wurde (vgl. Ausst.-Kat. Bremen 2012, S. 141, Kat.-Nr. 39), ist bereits in der ab 1827 erschienenen Dürer-Monographie des Bamberger Sammlers Joseph Heller erwähnt (vgl. Heller Dürer 1827 I, S. 129, Nr. 50). Zu Beginn der 1820er Jahre war sie noch in Besitz des Wieners Joseph Grünling, der für Hellers Publikation eine Aufstellung seiner eigenen Dürer-Zeichnungen durchkorrigierte (Bamberg, Staatsbibliothek, Sign. JH.Msc.Art.40, 8r, Nr. 48). Über den Hamburger Kunsthändler Ernst Georg Harzen war das Blatt aus der Sammlung Grünlings in die des Bremer Senators Hieronymus Klugkist gelangt. Der Mitbegründer des Bremer Kunstvereins vererbte diesem seine Kunstsammlung, sodass sie später in den Bestand der dortigen Kunsthalle überging. Die Zeichnung gehört zu den 1943 zu ihrem Schutz ausgelagerten Kunstwerken, die von Viktor Baldin, einem Offizier der Roten Armee, im Keller von Schloss Karnzow in Brandenburg aufgefunden und in die Sowjetunion überführt wurden.
Die Zeichnung, an deren Eigenhändigkeit fast ausschließlich Tietzes zweifelten - sie rückten sie in die Nähe von Hans Dürer (vgl. Tietzes 1937 II, S. 134, Nr. 723), zeigt den kunsthandwerklichen Zierrat fantasievoll zusammengesetzt aus Weinreben, geflügelten Seepferden und einem Faun, der die Tiere an jeweils einem Ohr packt.
S. 134, Nr. 723
S. 875
S. 1586, 1515/59
S. 141, Kat.-Nr. 39; S. 243