Dürer konzipierte 1497 zwei Bildnisse zweier junger Frauen als Tüchleinmalerei in Halbfigur als Gegenstücke zueinander: das „Bildnis einer jungen Frau mit offenem Haar“, heute im Städel Museum in Frankfurt (vgl. Frankfurt am Main, Städel Museum, Inv.-Nr. 937) und das „Bildnis einer jungen Frau mit geflochtenem Haar“, heute in der Berliner Gemäldegalerie (Berlin, SMPK, Gemäldegalerie, Inv.-Nr. 77.1). Die als Doppelbildnis zusammengehörigen Porträts stimmen in Technik und Provenienz überein und wurden wohl erst zwischen 1830 und 1849 voneinander getrennt. Während das Frankfurter Bildnis noch in demselben Jahr vom Städel Museum angekauft wurde, gelangte das Berliner Bildnis erst 1977 über mehrere Zwischenstationen in die Gemäldegalerie.
Ungeklärt bleibt die Identität der Dargestellten, die in der Forschung intensiv diskutiert wurde. Lange wurden die beiden Frauen aufgrund der Wappen der Nürnberger Patrizierfamilie Fürleger auf beiden Bildnissen als junge „Fürlegerinnen“ identifiziert. Sie wurden dabei sowohl als Schwestern aus der Familie Fürleger, als auch als ein und dieselbe Person, häufig als Katharina Fürleger, tituliert (vgl. hierzu ausführlich Best.-Kat. Frankfurt am Main 2005, S. 279-282). Beide Wappen wurden jedoch erst nachträglich, wohl im frühen 17. Jahrhundert, als sich die Bilder im Besitz der Familie Fürleger befunden haben dürften, hinzugefügt (vgl. Ausst.-Kat. Frankfurt am Main 2013, S. 102). Auch lassen sich keine weiblichen Familienmitglieder nachweisen, die zum Entstehungszeitpunkt der Tüchlein das Alter der Porträtierten gehabt hätten, weshalb diese Annahme inzwischen revidiert ist (vgl. Gümbel 1928a). Bodo Brinkmann äußerte die These, dass es sich um Dürers Schwestern Agnes und Katharina Dürer handele, was jedoch nicht belegbar ist (vgl. Ausst.-Kat. Frankfurt/Leipzig/Berlin 2006).
Dürer spielt in der Gegenüberstellung der beiden Porträtierten mit zeitgenössischen Seh- und Bildkonventionen und verweigert den Betrachter*innen eine eindeutige, ikonografisch geläufige Lesart. Während die junge Frau in schlichter Kleidung auf dem Frankfurter Bildnis mit geschlossenen Augen und zusammengelegten Händen fromm ins Gebet vertieft ist, blickt die Porträtierte im Berliner Bildnis in ihrer aufwendigen, freizügigen Kleidung und mit der kunstvollen Flechtfrisur die Betrachter*innen direkt und selbstbewusst an. Der häufig betonte erotische Charakter der Darstellung wird durch die Pflanzen in ihrer Hand (Distel, die fälschlicherweise als Mannestreu gedeutet wurde und Stabwurz) noch verstärkt (vgl. hierzu ausführlich Ausst.-Kat. Frankfurt am Main 2013, S. 102).
S. 144, Nr.45-46
S. 357
S. 102, Kat.-Nr. 4.3, 4.4