1498
Das malt Ich nach meiner gestalt
Ich war sex und zwanzig jar alt
Albrecht Dürer
AD
Dürer hält sich selbst auf diesem datierten und signierten Tafelbildnis von 1498 im Alter von 26 Jahren fest, wie er auch in der Inschrift festhält („Ich war sex und zwanzig jar alt“). Im Dreiviertelporträt als Halbfigur zeigt sich Dürer mit überschlagenen Händen auf eine Brüstung am unteren Bildrand gestützt in einem Innenraum, der den Blick aus dem Fenster zu seiner Linken in eine Berglandschaft freigibt. Letztere wurde vielfach zu identifizieren versucht, jedoch ohne eindeutiges Ergebnis (vgl. Anzelewsky 1991 I, S. 156). Das charakteristische lockige Haar fällt auf Dürers Schultern hinab und der Porträtierte richtet seinen Blick auf die Betrachter*innen. Er trägt ein Hemd mit Goldborte, einen ausgeschnittenen Wams mit Ärmeln, schwarzer Borte und schwarzen Ärmelstreifen, einen braunen Mantel, der von einer blau-weiß gedrehten Kordel gehalten wird, Lederhandschuhe und eine farblich abgestimmte, gestreifte Kopfbedeckung mit Zipfel – edle, modische Kleidung, die in selbstbewusster Manier das hohe Ansehen und sozialen Status des Künstlers unterstreichen sollten.
Fedja Anzelewsky vermutete u.a. aufgrund einer Erwähnung der Tafel in einer nachträglichen Notiz in einer Handschrift von Hans Wilhelm Kress von Kressenstein (vgl. Berlin, Kupferstichkabinett, Inv.-Nr. 79 D 22) als „Altärlein[s], vf welchen seines Vattern vnd sein Albrecht Dürers Prust Bild gestanden“ (vgl. Anzelewsky 1991 I, S. 293), dass das Gemälde gemeinsam mit dem lange als Original diskutierten, heute aber als Kopie nach einem verschollenen Original von 1497 geltenden Vater-Bildnisses in der National Gallery in London (vgl. London, The National Gallery, Inv.-Nr. NG1938) ein Diptychon gebildet haben könnte (vgl. Anzelewsky 1991 I, S. 150). Kressenstein erwähnt jedoch das Entstehungsjahr 1503 und auch Untersuchungen der Rückseiten des Selbstbildnisses und des Londoner Bildnisses des Vaters zeigten keine Hinweise auf eine gemeinsame Montage (vgl. Dülberg 1990, S. 283, Nr. 299). Sicher ist nur, dass sich beide Gemälde ab 1636 im Besitz von Charles I. von England befanden.
Das Gemälde wurde vielfach kopiert, darunter sowohl Gemälde-Kopien in Florenz aus dem 16. Jahrhundert (Florenz, Galleria degli Uffizi, Inv.-Nr. 1890, 1889) und in westfälischem Privatbesitz (vgl. Abb. bei Anzelewsky 1991 I, S. 155), als auch grafische Kopien, etwa die 1645 ausgeführte Radierung "Bildnis des Albrecht Dürer" von Wenzel Hollar (vgl. u.a. Bamberg, Staatsbibliothek, Inv.-Nr. I B 53).
S. 22, S. 24, Nr. 23
S. 112, S. 183
S. 296