1497 ⋅ ALBRECHT ⋅ THVRER ⋅ DER ⋅ ELTER ⋅ VND ⋅ ALT ⋅ 70 ⋅ IOR
Auf dem Tafelbildnis blickt den Betrachter*innen ein älterer Mann in Dreiviertelprofil als Halbfigur entgegen. Vor einem ursprünglich roten Hintergrund, der durch das Verblassen der Pigmente inzwischen rosa gefärbt ist, ist der Porträtierte in schlichter Kleidung platziert. Er trägt einen braunen Mantel und eine schwarze Kappe mit aufgestellten Kappen. Die Inschrift am oberen Bildrand in ebenfalls verblichenem Blau, gibt ihn als Dürers Vater Albrecht Dürer im Alter von 70 Jahren zu erkennen.
Die Authentizität des Gemäldes wurde in der Literatur vielfach diskutiert. Nachdem das Bildnis teilweise als Original diskutiert wurde, gehen die meisten Forscher*innen und die besitzende Institution aufgrund stilistischer und kunsttechnologischer Aspekte inzwischen davon aus, dass es sich um eine Kopie nach einem heute verschollenen Original von 1497 handelt (vgl. hierzu ausführlich Ausst.-Kat. London 2024 I, S. 296-310). Es existieren insgesamt drei weitere, bis auf die Farbigkeit identische Ölgemälde des Vater-Bildnisses in Frankfurt (vgl. Frankfurt am Main, Städel Museum, Inv.-Nr. 874), in München (München, Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Inv.-Nr. WAF 237) und in Privatbesitz des Duke of Northumberland (Brentford, Syon House), allesamt ebenfalls Kopien nach dem verschollenen Original.
Vielfach diskutiert wurden auch die Zugehörigkeit des Bildnisses zu Dürers „Selbstbildnis von 1498“ (vgl. Madrid, Museo del Prado, Inv.-Nr. P002179) und deren gemeinsame Provenienz, die nicht eindeutig geklärt sind. Bereits 1627 werden im Besitz der Stadt Nürnberg ein Bildnis Dürers und seines Vaters erwähnt („Sonsten hatt man gleichwohl sein Dürers, vnd seine selbst Vatters Conterfett noch in handen“, vgl. Ausst.-Kat. London 2024 I, S. 296) und auch Hans Wilhelm Kress von Kressenstein erwähnt „zweyen Tafeln […] vf welchen seines Vattern vnd sein Albrecht Durers Prust Bild gestanden“ (vgl. ebd.). Das erwähnte Vater-Bildnis stammt laut Kressenstein jedoch aus dem Jahr 1503. Fedja Anzelewsky nahm aufgrund von Kressensteins Aussage, es habe sich um ein „Altärlein“ gehandelt, an, dass das Londoner Bildnis und das Selbstbildnis von 1498 ein Diptychon bildeten (vgl. Anzelewsky 1991 I, S. 150), was sich jedoch nicht bestätigen konnte. Beide Gemälde sind wohl erstmals zusammen im Besitz von Charles I. von England nachweisbar. Das Inventar der Sammlung enthält eine identische Beschreibung des Londoner Bildnisses. Auch Reste eines handgeschriebenen Etiketts auf der Rückseite, die dem Etikett auf der Rückseite des Selbstbildnisses von 1498 ähneln, deuten auf eine gemeinsame Provenienz der Tafeln in der Sammlung Charles I. hin.
Nach Dürers Invention des Bildnisses des Vaters haben sich neben den Gemälde-Kopien viele grafische Kopien erhalten, u.a. die Radierung "Bildnis des Albrecht Dürer d.Ä." von Wenzel Hollar.
S. 14, Nr. 53
S. 26
S. 16, Nr. 14
S. 151, Nr. 48
S. 78
S. 296