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pawll dopler 1520
LXI jor Alt
mertn pfinczing XX[ ]
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zw ach
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Während seiner berühmten Reise in die Niederlande porträtierte Dürer zahlreiche seiner Begegnungen. Hierzu gehören die auf ein Blatt gezeichneten Bildnisse von Paul Topler und Martin Pfinzing. Die Silberstiftzeichnung befindet sich seit 1900 im Bestand des Kupferstichkabinetts in Berlin. Der Künstler ergänzte beide Darstellungen nicht nur durch sein Monogramm, sondern identifizierte die Dargestellten durch Namen und notierte sogar ihr jeweiliges Alter. Oben mittig datierte er das Blatt außerdem mit der Jahreszahl "1520" und fügte rechts den Entstehungsort "ach", gemeint Aachen, hinzu.
In dem sogenannten Tagebuch der niederländischen Reise, das zwar im Original verschollen, doch durch zwei frühneuzeitliche Abschriften überliefert ist, findet sich ein Satz, der seit jeher mit dem Berliner Blatt in Verbindung gebracht wird. Der Künstler schrieb: "Ich hab Paulus Topler und Merten Pfinzig in mein büchlein Conterfet." (z.B. Bamberg, Staatsbibliothek, Sign. JH.Msc.Art.1#1, S. 25, Z. 26-27). Forschende nehmen an, dass Dürer ein bereits für Silberstiftzeichnungen präpariertes, später aufgelöstes Buch mit sich führte, um spontan Eindrücke festzuhalten (vgl. Nesselrath 2021, S. 229).
Die Porträts von Topler und Pfinzing entstanden nicht in einem Zug und sind womöglich deshalb jeweils mit eigenem Monogramm versehen. Arnold Nesselrath zufolge bürge hierfür auch die sichtbare Stoßfuge zwischen den Dargestellten (ebd. S. 231).
Der Bamberger Sammler Joseph Heller publizierte 1827, dass ein Bildnis "Pfinzings und eines Dopplers" (Heller Dürer 1827 I, S. 91) in Besitz Joachim von Sandrarts gewesen sei, von dem sich bereits zum Veröffentlichungszeitpunkt ein Nachlassinventar aus dem Jahr 1698 in seiner Sammlung befand. Hellers Äußerung führte gelegentlich zu Wirrungen bezüglich der Herkunft des Berliner Blattes (vgl. Winkler IV, S. 13, Nr. 761; Strauss 1974 IV, S. 1940, 1520/19). Heute ist man jedoch der Überzeugung die Heller'sche Erwähnung beschreibe nicht die Silberstiftzeichnung, sondern zwei verlorene Einzelzeichnungen (Ausst.-Kat. Berlin 2023, S. 260, Kat.-Nr. 104).
S. 13, Nr. 766
S. 140, Nr. 1482
Nr. 94