Bildnisdiptychon des Ehepaares Hans und Felicitas Tucher, 190718

Titel
Bildnisdiptychon des Ehepaares Hans und Felicitas Tucher
Vorschaubild
Auftrag
Auftraggeber*in
Inhaltliche Entstehung
Rolle
Inventor
Datierung
1499
Ausführung
Rolle
Maler
Datierung
1499
Technik
Malerei
Methode/ Material
auf Lindenholz
Kommentar

Das Doppelbildnis zeigt mit Hans Tucher und Felicitas Tucher (geb. Rieter) zwei Mitglieder der bedeutenden Nürnberger Patrizierfamilie, die Dürer 1499 als Auftragsarbeit porträtierte. Die Rückseite des männlichen Pendants ziert außerdem das Allianzwappen der Tucher-Rieter (vgl. Abb. bei Anzelewsky 1991 II, Tafel 59, Nr. 70), was auf die Montierung der beiden Tafeln als klappbares Diptychon hindeutet, das mit Scharnieren verbunden war und für welches das Allianzwappen die Oberseite in geschlossenem Zustand bildete (vgl. Flechsig I, S. 362; Anzelewsky 1991 I, S. 164). Den zeitgenössischen Konventionen entsprechend, war die Tafel Hans Tuchers auf der linken, das Bildnis Felicitas Tuchers auf der rechten Seite angebracht. Die beiden Dargestellten gibt Dürer in kostbarer Kleidung als einander zugewandte Schulterstücke in einem angeschnittenen Innenraum vor einem Brokatvorhang mit Ausblick in eine weitläufige Landschaft wieder.
Die Zuschreibung beider Gemälde an Dürer und eine mögliche Beteiligung der Werkstatt wurden in der Literatur öfter diskutiert (vgl. Oehler 1973, S. 74; Grimm 2002, S. 41; Wolf 2010, S. 278, Nr. FW6), die Zuschreibung wird heute jedoch nicht mehr angezweifelt.
Sind die Tafeln heute nicht mehr verbunden, wurden sie dennoch als einziges Doppelbildnis Dürers wohl nie voneinander getrennt (vgl. Anzelewsky 1991 I, S. 162). Seit 1824 lässt sich ihre gemeinsame Provenienz in Weimar nachvollziehen (vgl. Ausst.-Kat. Nürnberg 2012, S. 354; 355). Im Zweiten Weltkrieg ausgelagert, wurden beide Tafeln 1945 aus dem Luftschutzdepot auf Schloss Schwarzburg entwendet. Mediales Aufsehen erregte das Doppelbildnis durch den 13 Jahre andauernden Gerichtsprozess zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Kunstsammlungen der Stadt Weimar gegen den New Yorker Rechtsanwalt Edward I. Elicofon, der das Gemälde unrechtmäßig besaß (vgl. Siehr 2017; Akte im Gerichtsprozess BRD/ Weimar vs. Elicofon, NYED, Verfahren 1-5). Am 15. Juni 1981 erließ das Gericht das Urteil zugunsten der Kunstsammlungen der Stadt Weimar und Elicofon wurde angewiesen, die beiden Dürer-Gemälde an die Institution zurückzugeben (vgl. ebd.).
Das Doppelbildnis reiht sich zudem in eine Serie von gemalten Auftragsarbeiten der Tucher ein, die die memoria der Nürnberger Patrizierfamilie in Form einer Art Ahnengalerie sichern sollten, und knüpft auch in der Bildanlage an frühere Tucher-Bildnisse an (vgl. ausführlich Ausst.-Kat. Nürnberg 2012, S. 346). In direktem Zusammenhang stehen beide Tafeln mit Dürers ebenfalls 1499 gemaltem, ursprünglich wohl ebenfalls als Bildnisdiptychon verbundenem Doppelbildnis von Elsbeth und Nikolaus Tucher, von dem sich nur die Tafel mit dem Porträt der Elsbeth Tucher (geb. Pusch) erhalten hat (vgl. Kassel, HKH, GK 6). 

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Datum
14.01.2026
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S. 74

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Anmerkung
zweifelt an der Eigenhändigkeit Dürers d.J.
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S. 68

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S. 228; 232

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S. 164, Nr. 60-62

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S. 41

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Anmerkung
argumentiert gegen die Eigenhändigkeit Dürers d.J.
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S. 278, Nr. FW6

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Anmerkung
zweifelt an der Eigenhändigkeit Dürers d.J.
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S. 346-348; 354

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S. 108

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Erfassung
Datum
14.01.2026