Am 27.01.1969 reichte die Bundesrepublik Deutschland (BRD) in den Vereinigten Staaten Klage gegen Edward I. Elicofon auf Herausgabe der von Dürer 1499 gefertigten Gemälde "Bildnis des Hans Tucher" (vgl. Weimar, Klassik Stiftung, Inv.-Nr. G 31) und "Bildnis der Felicitas Tucher" (vgl. Weimar, Klassik Stiftung, Inv.-Nr. G 32) ein. Die BRD behauptete, die Gemälde seien 1945 beim Abzug der amerikanischen Truppen aus Weimar gestohlen worden. Sie befanden sich zur sicheren Aufbewahrung in Schloss Schwarzburg. Nachdem anschließend sowohl die Kunstsammlungen der Stadt Weimar als auch die Großherzogin von Sachsen-Weimar Beteiligung am Verfahren beantragten, bestätigte das Gericht am 05.05.1982 das Urteil zugunsten der Kunstsammlungen der Stadt Weimar und Elicofon wurde angewiesen, die beiden Dürer-Gemälde an die Institution zurückzugeben.
Die Prozessakte gibt Aufschluss über die einzelnen Verfahren mit folgenden Aktenzeichen:
385. F. Supp. 747 (1972)
478. F.2d 231 (1973)
536 F.Supp. 813 (1978)
536 F.Supp. 829 (1981)
678 F.2d 1150 (1982)