Ca. 1941 bis spät. 1946 Mitarbeiter (Peters 2020, S. 163f.), nach Proveana Klihm Mitarbeiter von 1941-1944 (Proveana_Körperschaft)
Walter Bornheims Anfänge im Kunsthandel lassen sich in seine Geburtsstadt Köln zurückverfolgen. Dort soll er als selbstständiger Kunsthändler bereits ab 1920 tätig gewesen sein und einen Antikenladen, mit Schwerpunkt auf Druckwerken, eröffnet haben (Proveana_Person). Bis etwa 1935 lässt sich ‚Bornheims Kupferstichkabinett‘ in der Antongasse 5 in Köln fassen (GNM_Bornheim; Proveana_Person; GNM_Bornheims Kupferstichkabinett). Spätestens 1936 muss Bornheim allerdings in München ansässig gewesen sein, denn in diesem Jahr erwarb er die international renommierte und, bis zur systematischen Verdrängung jüdischer Betriebe, umsatzstarke Kunsthandlung ‚A. S. Drey‘. Er übernahm, wie Seelig es formuliert, „als Profiteur der ‚Arisierung‘ die genannte Kunsthandlung A. S. Drey […], die fortan den Namen ‚Galerie für Alte Kunst‘ trug.“ (Seelig 2005, S. 270). Die Gewerbeanmeldung erfolgte am 31. Mai 1937 rückwirkend auf den 22. Dez. 1936, wobei Bornheim die ehemaligen Geschäftsräume der Firma A. S. Drey am Maximiliansplatz 7 bereits ab Oktober 1936 von der IHK mietete (Selig 2004, S. 624). Bornheims Galerie befand sich nicht lange in diesen Räumlichkeiten. Sie zog 1938 in die Briennerstr. 13 (Seelig 2005, S. 234; GNM_Galerie).
Bornheim, dessen Kaufbedingungen der Firma A. S. Drey äußerst günstig waren, wurde bei den Verhandlungen durch den Rechtsanwalt Spengler, einem NSDAP- u. BNSDJ-Mitglied, vertreten (Selig 2004, S. 623). Günstig deshalb, da er die Waren für knapp die Hälfte des eigentlichen, bereits bruchwerthaft geschätzten, Preises – 180.831,17 RM – übernehmen konnte, die umfangreiche Spezialbibliothek für 1,- RM erhielt und jeweils nur einen Teil der zu übernehmenden Firmenschulden der Dependance in New York (statt 205.781,29 RM nur 100.000,- RM) und Den Haag (statt 181.000,- RM nur 169.000 RM) zahlen sollte (Selig, 2004, S. 623). Neuen Forschungsergebnissen zu Folge, wurden die Schulden der Den Haagener Niederlassung, durch die Vermittlung der Dresdner Bank, mit dem Verkauf zweier Gobelins an Hermann Göring beglichen, wobei einer später an die Reichskanzlei ging (Marschall/von zur Mühlen 2021, S. 52). Nach Wolfram Selig wollten beide Dependancen „diese Gelder in der Galerie für alte Kunst belassen, die Rückzahlung sollte erst ab 1. Oktober 1942 in fünf Raten erfolgen.“ (Selig 2004, S. 623). Der Annahme, dass es sich deshalb bei dem Kaufvertrag lediglich um einen ‚Scheinvertrag‘ handeln und die ehemaligen Inhaber Einfluss auf das neue Geschäft haben würden, widersprach Spengler aber dezidiert (Selig 2004, S. 623f.).
Die renommierte Stellung der ehemaligen Kunsthandlung A. S. Drey wird auch daran deutlich, dass Spengler ihre ‚Arisierung‘ und nicht Liquidierung betonte und dadurch begründete, „dass der ‚Wegfall eines Kunstgeschäftes vom Rang und Ruf der Firma A. S. Drey für die Kunststadt München, die der Führer planmäßig nicht nur zur alten Blüte, sondern zu der Kunststadt Deutschlands bringen will [sic!], einen unersetzlichen Verlust bedeuten‘ würde.“ (Selig 2004, S. 623). Dieser Argumentation des Prestiges der international bekannten Firma folgend erklärt sich auch, weshalb der Namenszusatz ‚vorm. A. S. Drey‘ zunächst fester Bestandteil des neuen Firmennamens Galerie für Alte Kunst (vorm. A. S. Drey) blieb (Selig 2004, S. 623; Moser 2005, S. 137). Viele Käufer ‚arisierter‘ Unternehmen, wie auch Bornheim, wünschten den Firmennamen, der bei gut etablierten Unternehmen einen unschätzbaren Wert im In- und Ausland darstellte, zunächst beizubehalten. Dem stand allerdings entgegen, dass „[d]er Gebrauch eines jüdischen Namens […] grundsätzlich unerwünscht und unwürdig“ (Moser 2005, S. 137) war. Ein Kompromiss wurde dahingehend geschaffen, dass der mit Wert behaftete Firmenname für maximal ein Jahr im Nachsatz ‚vormals‘ weiterführbar war (Moser 2005, S. 137). So erklärt sich, weshalb spätestens 1941 vorm. A. S. Drey als Nachsatz bei Bornheim fehlt – die Kunsthandlung wird fortan als Galerie für Alte Kunst GmbH im Adressbuch gelistet (Adressbuch 1941, S. 173).
Walter Bornheim war zentraler Agent für Herman Göring und tätigte mitunter in dieser Position regelmäßige Reisen nach Frankreich und besaß hierfür eine Sondergenehmigung zum Erwerb von Kunstobjekten, wobei er vornehmlich mit Reichskreditkassen-Scheinen, also „worthless invasion marks“ (zitiert nach Gramlich 2020, Anm. 49, S. 61) zahlte (Gramlich 2020, S. 56; Proveana_Person). Im Zeitraum zwischen 1937 bis 1943 kam es zu einer Vielzahl an Schenkungen, und An- und Verkäufen für Hermann Göring (Proveana_Körperschaft; Proveana_Person). Im selben Zeitraum, also ab 1938 verkaufte Bornheim zudem Kunstobjekte an die Sammlung Linz (Proveana_Person). Erwähnenswert ist hierbei, dass Bornheims Mitarbeiter, Hans-Hellmut Klihm, ebenfalls für den ‚Sonderauftrag Linz’ arbeitete – so katalogisierte Klihm spätestens seit Dez. 1944 bis März 1945 die Grafiksammlung und korrespondierte im Auftrag von Hermann Voss (Peters 2020, S. 164). Bezeichnend ist, dass heute alle durch die Galerie für Alte Kunst erworbenen Objekte des Germanischen Nationalmuseums bezüglich ihrer Provenienz im Zeitraum 1933 bis 1945 als bedenklich eingestuft werden.
Zum Existenzende der Galerie für Alte Kunst ist wenig bekannt. Nach Selig schloss die Galerie für Alte Kunst GmbH bereits 1951, allerdings lässt sie sich in den Adressbüchern bis mind. 1954 in Gräfelfing nachweisen (Selig 2004, S. 624; Adressbuch 1954, S. 86). Der Umzug nach Gräfelfing stellt auch die letzte Adressänderung der Kunsthandlung dar – spätestens 1947 kann sie dort in der Grosostr. 18 nachgewiesen werden (Adressbuch 1947, S. 28). Spätestens ab demselben Jahr lässt sich zudem Bornheim’s Kupferstich-Kabinett von Helene Bornheim (wohl Walter Bornheims Frau) unter derselben Adresse finden (Adressbuch 1947, S. 28). Sicher ist, dass spätestens 1961 lediglich Bornheim’s Kupferstich-Kabinett nachweisbar ist (Adressbuch 1961, S. 129). Unklar bleibt, ob Walter Bornheim Bornheim’s Kupferstich-Kabinett neben der Galerie für Alte Kunst führte, Mitarbeiter in diesem war oder dieses durch Helene Bornheim eigenständig geführt wurde. Dem folgend bleibt zudem unklar, ob es sich bei Bornheim’s Kupferstich-Kabinett um eine Nachfolgerinstitution zur Galerie für Alte Kunst handelt. Klar ist aber, dass beide Kunsthandlungen spätestens 1965 nicht mehr existierten (Adressbuch 1966).